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Frage von

Bestellung für 06.2020

Ich habe eine Bestellung aufgegeben und der Artikel wird bis 06.2020 fertiggestellt und dann geliefert.
Anzahlung ist getätigt und der Restbetrag steht fest.
Aber was ist ! wenn der Brexit bis dahin durch ist?

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Antwort von Joshi (Gast)
 

Innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 ändert sich aus zollrechtlicher Sicht nichts.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html

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